Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung gut, sollte aber nachgebessert werden

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat anlässlich der heutigen Beratungen im Bundesrat über die Beschlüsse zur Energiewende keine Mehrheit erhalten. "Jetzt gilt es, Nachbesserungen vorzunehmen und das Gesetz zum Abschluss zu bringen, damit dieser wichtige Baustein der Energiewende nicht weiter verzögert wird", erklärten die in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zusammengeschlossenen Verbände und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA).

"Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die energetische Modernisierung von Gebäuden über eine schnellere steuerliche Abschreibung zu fördern", erklärten Axel Gedaschko, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverbandes und Dr. Andreas Mattner, Vorsitzender des ZIA. "Jedoch müssten die Voraussetzungen dafür vereinfacht werden. Nicht nur die Komplettsanierung eines Hauses sollte steuerlich förderbar sein, sondern auch Teilmaßnahmen. Hier wäre die Begünstigung von einzelnen Maßnahmenpaketen sowohl für Ein- und Zwei- als auch für Mehrfamilienhäuser eine gute Lösung", sagte Axel Gedaschko. Damit würden auch einzelne Kombinationen aus Dämmmaßnahmen, dem Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung steuerlich begünstigt.

Die erhöhte Absetzung könnte man nach dem Gesetzentwurf nur dann in Anspruch nehmen, wenn durch die Sanierung der energetische Standard „KfW-Effizienzhaus-85“ erreicht wird. "Diesen Standard halten wir für zu hoch und schlagen als Standard zunächst das „KfW-Effizienzhaus 100“ vor", erklärten die beiden Vorsitzenden.

Darüber hinaus mahnen die Verbände an, auch Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung einzubeziehen. "In diesem Sektor liegen erhebliche Einsparpotenziale", sagte Andreas Mattner. Allein Büro- und Einzelhandelsimmobilien machten zusammen über 500 Millionen Quadratmeter Fläche aus, in der der Sanierungsbedarf noch relativ hoch sei. Eine schnellere steuerliche Abschreibung wie im Wohngebäudebereich könne hier wichtige Investitionsanreize setzen.